Veröffentlichungen und Links
Der Forschungsstand, bzw. die systematische und nachvollziehbare Erfassung von psychiatrischen Zwangsmaßnahmen und Unterbringungen, ist eindeutig unzureichend. Dieser Umstand erlaubt “keine umfassende Beobachtung von Grundrechts- und Menschenrechtseingriffen in Form von Zwangsmaßnahmen in Deutschland” (Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland Juli 2017 – Juni 2018, S.71ff).
Dennoch sollen im Folgenden verschiedene internationale rechtliche und medizinische Studien zum Thema psychosoziale Behinderung und Zwangsmaßnahmen vorgestellt werden.
Literatur und Untersuchungen im rechtlichen Kontext
FRA – Agentur der EU für Grundrechte
FRA (2012): Unfreiwillige Unterbringung und unfreiwillige Behandlung von Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen
- “Dieser Bericht analysiert das sich wandelnde Panorama der Rechtsvorschriften und macht auf der Grundlage einer in neun EU-Mitgliedstaaten durchgeführten Feldstudie zu den Erfahrungen von unfreiwillig untergebrachten und behandelten Menschen sowie anderen Akteurinnen und Akteuren deutlich, dass eine neuerliche Diskussion über das Thema Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung in der EU erforderlich ist.”
FRA (2011): Der rechtliche Schutz von Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen durch das Antidiskriminierungsrecht
- “Der Bericht befasst sich mit den unterschiedlichen Definitionen des Begriffs „Behinderung“ in internationalen und europäischen Rechtsvorschriften und untersucht darüber hinaus die Verpflichtung zur Bereitstellung angemessener Vorkehrungen in internationalen und europäischen Standards.”
Bulletin of the World Health Organization
Sugiura, F. Mahomed, S. Saxenac, V. Pateld (2020): An end to coercion: rights and decision-making in mental health care
Die Untersuchung empfiehlt, dass in Bezug auf die Reduzierung und Abschaffung von Zwang der spezifische Kontext in dem die Probleme und Bedenken bestehen untersucht werden muss. Es sollte ermittelt werden:
- wer sind die am stärksten betroffenen Menschen
- welches sind die Probleme, die sich aus Zwang ergeben
- wer sind die Personen oder Organisationen, die die Pflicht haben etwas gegen die Situation zu tun
- wie steht es um die Kapazitäten und Ressourcen, die zur Verfügung stehen, um Maßnahmen zu ergreifen
- welche Herausforderungen bestehen bei der Bewältigung des Problems
Im Einklang mit einem auf Rechten basierten Ansatzes ist es von größter Bedeutung, dass die genutzten Mittel leicht verfügbar, zugänglich, akzeptabel und von hoher Qualität sind.
Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie (IRKS Wien)
Mayrhofer, H. (2013): WORKING PAPER NO. 16 Modelle unterstützter EntscheidungsfindungBeispiele guter Praxis aus Kanada und Schweden
Es gibt verschiedenste und sehr uneinheitliche Modelle und Instrumente unterstützter Entscheidungsfindung. Der vorliegende Text untersucht bereits vorhandene Modelle an Hand von 4 Kriterien:
- Die rechtliche Handlungsfähigkeit der Person mit Unterstützungsbedarf wird durch die Ernennung einer entscheidungsunterstützenden Person oder eines ebensolchen Personenkreises nicht beeinträchtigt (d.h. sie behält die volle Geschäftsfähigkeit).
- Die Unterstützungsbeziehung ist freiwillig und kann nach Belieben durch die Person mit Unterstützungsbedarf beendet werden.
- Die unterstützte Person partizipiert aktiv an der Entscheidungsfindung und soll im Sinne der Selbstbestimmung bei der Realisierung ihres Willens unterstützt werden.
- Entscheidungen, die mittels unterstützter Entscheidungsfindung getroffen werden, sind rechtlich verbindlich und durchsetzbar (z.B. gegenüber Banken, sozialen Institutionen etc.).
Deutscher Anwaltvereins
Anwaltschaft für Menschenrechte und Vielfalt
Zwölf Beiträge zur anwaltlichen Praxis (2014)
Aus dem Vorwort: “Anwältinnen und Anwälte verhelfen dem Recht zur Durchsetzung. Sie treten dafür ein, dass gleiche Rechte für alle gelten und ermöglichen jeder und jedem einen gleichen Zugang zum Recht. Die Kenntnis der rechtlich verbindlichen und einklagbaren Menschenrechte ist dafür unabdingbar.
Hier setzt dieser dritte Band der Schriftenreihe des Anwaltsblatts an. Gemeinsam mit dem Projekt „Anwaltschaft für Menschenrechte und Vielfalt“ des Deutschen Instituts für Menschenrechte will der Deutsche Anwaltverein die Menschenrechte stärker in den Fokus der anwaltlichen Praxis – aber auch von Studium und Referendariat – rücken. Denn insbesondere in der juristischen Ausbildung kommen die Menschenrechte bisher zu kurz. Die Grundrechte des Grundgesetzes sind zwar Teil des Pflichtprogramms. Über die Europäische Menschenrechtskonvention und die verschiedenen Menschenrechtsverträge im Rahmen der UN – in Deutschland ebenfalls geltendes Recht – erfährt jedoch meist nur etwas,
wer sich hierfür bereits interessiert und einen entsprechenden Schwerpunkt setzt.”
Forschung im medizinischen Kontext
In vielen europäischen Ländern, finden deutlich weniger Unterbringungen und Zwangsbehandlungen statt als in Deutschland.
Die folgende Präsentation (als PDF) von Volkmar Aderhold illustriert die Zahlenverhältnisse und die starke Varianz der Anwendung von Zwangsmaßnahmen innerhalb der Bundesländer und im europäischen Vergleich.
http://aktion-artikel16.de/wp-content/uploads/2023/07/Daten-Zwang-in-der-Psychiatrie.pdf
- Jacobsen (2012): Involuntary treatment in Europe: different countries, different practices. (Zusammenfassung), in: Current Opinion in Psychiatry 25/4, S. 307–310
- Priebe, Frottier, Gaddini, et al (2008): Mental health care institutions in nine European countries, 2002–2006. (Volltext), in: Psychiatric Services 59, S. 570–57
- Raboch , Kališová , Nawka, et al (2010): Use of coercive measures during involuntary hospitalization: findings from ten European countries. (Volltext), in: Psychiatric Services 61, S. 1012–1017
- Rains et al. (2019). Variations in patterns of involuntary hospitalisation and in legal frameworks: an international comparative study. (Volltext), in: Lancet Psychiatry 2019, S. 403–17
Bundesweit gibt es keine einheitliche Erfassung von Zwangsmaßnahmen. In den wenigen Studien zu diesem Thema, variiert die Häufigkeit und Art von Zwangsmaßnahmen mitunter erheblich.
- Brieger, Kling Lourenço, Steinert, Längle, Lemke, Herpertz, Croissant, Becker, Kilian (2014): Psychiatrische Unterbringungspraxis. Ein Vergleich von fünf Kliniken in drei Bundesländern. (Zusammenfassung), in: Nervenarzt 85, S. 606–613
- Gerlinger, Deister, Heinz, Koller, Müller, Steinert, Pollmächer (2019): Nach der Reform ist vor der Reform Ergebnisse der Novellierungsprozesse der Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetze der Bundesländer. (Zusammenfassung), in: Nervenarzt 90, S. 45-57
- Adorjan et al. (2017): Zwangsmaßnahmen in deutschen Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie. Eine Pilotstudie der DGPPN zur Erprobung eines einheitlichen Erfassungsinstrumentes. (Volltext), in: Nervenarzt 2017, S. 802-810
- Flammer, Steinert (2018). Das Fallregister für Zwangsmaßnahmen nach dem badenwürttembergischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz: Konzeption und erste Auswertungen. (Zusammenfassung), in: Psychiatrische Praxis 2019, S. 82-89
Die Gründe für diese starke Varianz sind unklar. Als eine häufige Hypothese werden unterschiedliche regionale oder klinikspezifische Versorgungsbesonderheiten, sowie unterschiedliche Landesgesetze angeführt.
- Brieger, Kling Lourenço, Steinert, Längle, Lemke, Herpertz, Croissant, Becker, Kilian (2014): Psychiatrische Unterbringungspraxis. Ein Vergleich von fünf Kliniken in drei Bundesländern. (Zusammenfassung), in: Nervenarzt 85, S. 606–613
- Gerlinger, Deister, Heinz, Koller, Müller, Steinert, Pollmächer (2019): Nach der Reform ist vor der Reform Ergebnisse der Novellierungsprozesse der Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetze der Bundesländer. (Zusammenfassung), in: Nervenarzt 90, S. 45-57
- Baron, Mehl (2019): Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie – was wissen wir wirklich? Auf der Suche nach wissenschaftlichen Erkenntnissen. (Volltext), in: Soziale Psychiatrie 04/2017, S. 33-35
- Hilfe durch Zwang? Professionelle Sorgebeziehungen im Spannungsfeld von Wohl und Selbstbestimmung. (Volltext) Ethikrat 2018
Es gibt nur wenig Studien aus Deutschland, die zeigen, wie sich Zwangsmaßnahmen verhindern lassen (siehe Mildere Mittel dieser Webseite). International sieht das schon besser aus.
In Deutschland wird derzeit darüber diskutiert, ob Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie gar nicht mehr möglich sein sollten. Ein Beispiel:
- Zinkler und von Peter (2019): Ohne Zwang – ein Konzept für eine ausschließlich unterstützende Psychiatrie (Volltext), in: R&P 4/2019
Welche milderen Mittel werden aus Nutzer*innensicht als wirksam erlebt?
- Heumann, K. et al. (2017): Bitte macht (irgend)was! Eine bundesweite Online-Befragung Psychiatrieerfahrener zum Einsatz milderer Maßnahmen zur Vermeidung von Zwangsmaßnahmen (Abstract)
Die folgenden Literaturverweise setzen sich allgemeiner mit der UN-BRK auseinander und liefern Grundlagen, sich mit der Entstehung und den Folgen der Konvention zu beschäftigen. Auch werden Schriften aufgelistet, die Fragen zu Betreuung und selbstbestimmter Entscheidung in der BRD diskutieren.
Theresia Degener / Elke Diehl (Hrsg.): Handbuch Behindertenrechtskonvention. Teilhabe als Menschenrecht – Inklusion als gesellschaftliche Aufgabe (Volltext)
Gerade der erste Teil dieser Herausgabe befasst sich ausführlich mit grundsätzlichen Fragen und Konsequenzen der UN-BRK. Inbesondere der Text “Die UN-Behindertenrechtskonvention – ein neues Verständnis von Behinderung” von Theresa Degener (S. 55-65) beschreibt, dass die Themen ersetzte Entscheidungsfindung und die Legitimität von Zwangsmaßnahmen, bereits zu Beginn der Verhandlungen, grundsätzliche Streitpunkte der Konventionsfassung waren.
Das deutsche Betreuungsrecht im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention – Positionspapier der Staatlichen Koordinierungsstelle nach Art. 3 3 UN-BRK
Fassung von 2017 (Fachausschuss Freiheits- und Schutzrechte)
Das Positionspapier setzt sich ausführlich mit inhaltlichen Fragen zur rechtlichen und praktischen Betreuungssituation in der BRD auseinander. Es zeigt sowohl gravierende Missstände auf und beleuchtet Konzepte, die die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen gewährleisten. Sowohl qualitätiv hochwertige Betreuungen vor dem Hintergrund des Erforderlichkeitsgrundsatzes und als auch die Prämisse des Willens und der Präverenzen der betroffenen Menschen, sind wesentliche Eckpfeiler einer menschenrechtskonformen Unterstützungslandschaft.
Monitoring-Stelle UN-BRK: Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, Dezember 2020 (Volltext)
(BT-Drucksache 19/24445)
Die Stellungnahme geht auf die Veränderungen innerhalb des Betreuungsrechts ein und weist Empfehlungen auf, die für eine Menschenrechtskonformität dringlich notwendig sind. Auch die rechtlichen Bestimmungen zu psychiatrischen Zwangsmaßnahmen und deren drigend erforderlicher, grundlegender Reformbedarf, werden diskutiert.
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