Wir möchten diejenigen, die Zwang für unvermeidbar halten, auffordern umzudenken.
Menschen, die ihn erleben mussten, wollen wir Mut machen.
Menschenrechte in der Psychiatrie
Artikel 16 Abs. 1 UN-BRK: „Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten (…) Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen (…) vor jeder Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch (…) zu schützen.“