Was kann ich tun? Welche Rechte habe ich?

Strafprozeßordnung (StPO) § 158 Strafanzeige; Strafantrag

Strafantrag

Ein Strafantrag ist das persönliche Verlangen einer Person, dass eine bestimmte Straftat verfolgt wird. Nur die geschädigte Person oder ihre gesetzlichen Vertreter*innen können den Strafantrag stellen, § 77 StGB. Es gibt bestimmte Delikte, sogenannte absolute Antragsdelikte, die nur auf Antrag verfolgt werden. Beispiele hierfür sind etwa Hausfriedensbruch oder Beleidigung. Andere Delikte sind sogenannte relative Antragsdelikte, das heißt sie können auch dann verfolgt werden, wenn kein Strafantrag vorliegt, aber ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Ein Beispiel hierfür ist Körperverletzung. Ein Strafantrag kann bis zum Ende des Verfahrens kostenpflichtig zurückgenommen werden.

Strafanzeige

Bei einer Strafanzeige handelt es sich hingegen um die Mitteilung eines Sachverhalts, der auf eine Straftat hindeutet. Jede Person kann eine Strafanzeige stellen, unabhängig davon, ob sie selbst von der angezeigten Straftat betroffen ist oder die Rechtsgüter einer anderen Person. Eine Strafanzeige löst staatliche Ermittlungen aus und kann dann nicht zurückgenommen werden.

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