Krisenpläne & Patientenverfügungen

Gemeinsamer Krisenplan

(joint crisis plan)

Beschreibung

Begleitet von einem*r erfahrenen Experten*in, die*der nicht Teil der behandelnden Mitarbeitenden ist, erstellen die Nutzer*innen und Mitarbeitende, nach einem standardisierten Schema, gemeinsam einen Krisenplan. Dieser führt die Mittel auf, die im Falle einer Krise durchgeführt werden sollen, bzw. nicht durchgeführt werden sollen. Die*der Expert*in vermittelt zwischen Nutzer*in und Mitarbeitenden. Nutzer*innen können Angehörige, Freunde oder sonstige Personen, die sie dabei haben möchten, zu den Treffen mitbringen, sind aber nicht dazu verpflichtet.

Wirkweise

Gesteigerte Autonomie der Nutzer*innen in Bezug auf die Unterstützung, die sie in Krisen erhalten.

Adressat*innen

Mitarbeitende

Nutzer*innen

Unterstützende/ erfahrene Peers

Evidenznachweise

  • Signifikante Reduzierung der Anwendung von Zwang
  • Signifikante Reduzierung der stationären Einweisungen unter Zwang
  • Nutzer*innen werden ermächtigt, mehr Kontrolle über den Behandlungskontext zu haben
  • die Unterstützung/ Behandlung in einer Krise kann eher in der von Nutzer*innen bevorzugten Art und Weise stattfinden

Quellen

Gooding, P. et al. (2018) Alternatives to Coercion in Mental Health Settings: A Literature Review, Melbourne: Melbourne Social Equity Institute, University of Melbourne.

Deutsches Institut für Menschenrechte 2018

Henking, T. (2016) Patientenrechte in der Psychiatrie im Kontext von Zwang. R&P.

Zinkler, M., von Peter, S. (2019) Ohne Zwang – ein Konzept für eine ausschließlich unterstützende Psychiatrie. R&P.

Henderson, C. et al. (2008) A Typology of Advance Statements in Mental Health Care. Psychiatric Services. Vol.59, No.1:63-71

Patientenverfügung

(psychiatric advance directives)

Beschreibung

Eine Patient*innenverfügung wird von einem betroffenen Menschen erstellt und muss notariell bestätigt werden. Sie kann zentral im Vorsorgeregister gespeichert werden, sodass sie von überall abrufbar ist und ist rechtlich bindend. In der Verfügung kann eine bestimmte ärztliche Maßnahme abgelehnt werden (negative Patient*innenverfügung) oder die Durchführung einer bestimmten Maßnahme im Vorhinein gestattet werden (positive Patient*innenverfügung). Zudem können Kontaktpersonen aufgeführt werden, die bei Krisen kontaktiert werden sollen.

Ist die*der Verfasser*in einer Verfügung in dem Moment, in dem die Verfügung relevant werden könnte, einwilligungs-/widerrufs-/verzichtsfähig, kann nur seine aktuelle Entscheidung die Weiterbehandlung, bzw. deren Abbruch oder den Verzicht auf die Aufnahme einer Behandlung legitimieren.

Wirkweise

Gesteigerte Autonomität der Nutzer*innen in Bezug auf die Unterstützung, die sie in Krisen erhalten möchten.

Adressaten

Mitarbeitende

Nutzer*innen

Quellen

Henderson, C. et al. (2008) A Typology of Advance Statements in Mental Health Care. Psychiatric Services. Vol.59, No.1:63-71

Zentrales Vorsorgeregister

Krisenpass

(crisis card)

Beschreibung

Krisenpässe werden von Menschen mit Krisenerleben ausgefüllt, um in ihnen wichtige Informationen hinsichtlich der Unterstützung, die sie sich in Krisen wünschen, festzuhalten. Zudem stehen auf dem Krisenpass Kontaktpersonen, die bei Krisen kontaktiert werden können. Krisenpässe sind rechtlich nicht bindend.

Wirkweise

Gesteigerte Autonomie der Nutzer*innen in Bezug auf die Unterstützung, die sie in Krisen erhalten möchten.

Adressat*innen

Nutzer*innen

Mitarbeitende

Quellen

Henderson, C. et al. (2008). A Typology of Advance Statements in Mental Health Care. Psychiatric Services. Vol.59, No.1:63-71

Genesungsplan

(wellness recovery action plans)

Beschreibung

Ähnlich dem Krisenpass, allerdings detaillierter:
Zur Erstellung eines Genesungsplans identifizieren Nutzer*innen zunächst, was sie unterstützt, sich gut zu fühlen. Dann erfolgt eine Auflistung der Dinge, die die Symptome verschlechtern, was für Symptome entstehen und wie man darauf reagieren kann. Anschließend wird ein Krisenplan erstellt, in dem festgehalten wird, was für Unterstützung gewünscht ist. Der Genesungsplan ist rechtlich nicht bindend.
Die Erstellung erfolgt durch den*die Nutzer*in. Manchmal sind Mitarbeitende in der Erstellung dieses Genesungsplan involviert.

Wirkweise

Gesteigerte Autonomie der Nutzer*innen in Bezug auf die Unterstützung, die sie in Krisen erhalten möchten.

Adressat*innen

Nutzer*innen

Mitarbeitende

Quellen

Henderson, C. et al. (2008). A Typology of Advance Statements in Mental Health Care. Psychiatric Services. Vol.59, No.1:63-71

Wellness Recovery Action Plan

Menü schließen